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   BVerwG, 25.03.1980 - 6 P 39.79   

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https://dejure.org/1980,396
BVerwG, 25.03.1980 - 6 P 39.79 (https://dejure.org/1980,396)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1980 - 6 P 39.79 (https://dejure.org/1980,396)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1980 - 6 P 39.79 (https://dejure.org/1980,396)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretungssachen - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 13.09.1983 - 6 PB 13.83

    Rechtsmittel

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung kann, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - [Buchholz 238.31 § 86 PersVG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 22. Juni 1983 - BVerwG 6 PB 11.83 -), in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten nicht mit der Beschwerde erreicht werden.

    Dies beruht, wie der Senat im Beschluß vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - (a.a.O.) ausgeführt hat, weder auf einem Versehen des Gesetzgebers, noch begegnet es verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • BVerwG, 18.08.1982 - 6 PB 3.81

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Bestellung von

    Danach muß die zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Personalvertretungssachen allein in Betracht kommende Abweichung (siehe dazu die Beschlüsse des Senats vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - [Buchholz 238.31 § 86 PersVG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 25. Mai 1982 - BVerwG 6 P 39.80 -) durch Bezeichnung der Entscheidung, von der der Beschluß des Beschwerdegerichts abweicht, dargelegt werden.
  • BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluß vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - , seitdem st. Rspr.), kommt die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht (§§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, die gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren entsprechend gelten).
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